

Rechtliche Grundlagen für unsere Zusammenarbeit – transparent, nachvollziehbar und praxisnah.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der IT und Medien Agentur Waldenmayer (Einzelunternehmen)
1. Geltungsbereich
(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen
IT und Medien Agentur Waldenmayer
Inhaber: Josua Waldenmayer
Im Rohrmahd 7
88489 Wain
mail@itm-waldenmayer.de
– nachfolgend „Auftragnehmer“ – und ihren Kunden – nachfolgend „Kunde“.
(2) Kunden im Sinne dieser AGB sind insbesondere:
- Verbraucher im Sinne des § 13 BGB (Privatkunden, insbesondere Heimservice)
- Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (gewerbliche und selbstständige Kunden)
(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.
2. Leistungen der IT und Medien Agentur Waldenmayer
(1) Der Auftragnehmer erbringt insbesondere:
- Heimservice für Privatkunden
- Betreuung und Aufbau von IT-Infrastruktur
- Software-Erstellung
- Web Design und Hosting
- Digitales Design
- Online-Marketing
(2) Art und Umfang der konkreten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder der Individualvereinbarung zwischen Auftragnehmer und Kunde. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Subunternehmer einzusetzen.
(3) Soweit vereinbart, unterstützt der Auftragnehmer den Kunden auch bei der Registrierung und Verwaltung von Domains sowie beim Hosting.
Hosting-Varianten
(4) Im Rahmen des Hostings können – je nach Vereinbarung – insbesondere folgende Varianten zur Anwendung kommen:
- Hosting über einen vom Kunden bereitgestellten Account: Der Kunde stellt einen eigenen Hosting-Account bei einem Provider (z. B. Hetzner, IONOS o. ä.) bereit. Der Auftragnehmer kann für den Kunden die technische Einrichtung und Verwaltung übernehmen. Das Vertragsverhältnis über das Hosting selbst (Laufzeit, Verfügbarkeit, Preise, Kündigung etc.) besteht ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Provider. Der Kunde ist für die Einhaltung der Vertragsbedingungen des Providers verantwortlich.
- Hosting über den Account des Auftragnehmers: Alternativ kann das Hosting über einen vom Auftragnehmer bei einem Provider (z. B. Hetzner) geführten Account erfolgen. In diesem Fall erbringt der Auftragnehmer das Hosting gegenüber dem Kunden auf Basis des jeweils vereinbarten Leistungsumfangs (z. B. Webspace, Datenbanken, E-Mail-Postfächer, Backups). Der Auftragnehmer ist berechtigt, den zugrunde liegenden Provider zu wechseln oder technische Anpassungen vorzunehmen, sofern die vereinbarten Leistungen für den Kunden im Wesentlichen erhalten bleiben.
(5) Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses über das Hosting (insbesondere bei Hosting über den Account des Auftragnehmers) ist der Kunde dafür verantwortlich, seine Daten rechtzeitig zu sichern und gegebenenfalls auf einen eigenen oder neuen Hosting-Account zu übertragen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Daten nach Ablauf einer angemessenen Frist zu löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
(6) Der Auftragnehmer wird bei der Domainregistrierung regelmäßig als technischer Ansprechpartner oder Vermittler gegenüber dem jeweiligen Registrar bzw. Provider tätig; das Rechtsverhältnis über die Domain kommt zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Registrar zustande. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr dafür, dass beantragte Domains frei von Rechten Dritter sind oder dauerhaft Bestand haben; der Kunde stellt sicher, dass durch die gewählte Domain keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Kunde ist verpflichtet, für die Domainregistrierung vollständige und zutreffende Kontaktdaten bereitzustellen und Änderungen unverzüglich mitzuteilen.
(7) Der Auftragnehmer erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung. Dies gilt insbesondere für Inhalte mit rechtlichem oder steuerlichem Bezug (z. B. Impressum, Datenschutzhinweise, Cookie-Banner, Vertragsmuster oder Kennzeichnung von Werbung). Der Auftragnehmer kann den Kunden auf rechtliche Risiken hinweisen, ersetzt jedoch keine individuelle Beratung durch Rechtsanwälte oder Steuerberater.
(8) Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die rechtliche Zulässigkeit der von ihm beauftragten oder bereitgestellten Inhalte (z. B. Texte, Bilder, Kampagnen, Tracking- und Marketingmaßnahmen) prüfen zu lassen.
Hinweis zur „Erfolgsgarantie“
(9) Soweit der Auftragnehmer in Außendarstellungen, insbesondere auf der Website, mit einer „Erfolgsgarantie“ wirbt, stellt dies – vorbehaltlich ausdrücklich gesondert erklärter Garantien – keine Garantie im Rechtssinne der §§ 443, 444 BGB für das Erreichen eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs (z. B. Umsatzsteigerungen, konkrete Platzierungen in Suchmaschinen, bestimmte Konversionsraten oder Reichweiten) dar.
(10) Die werbliche Bezeichnung „Erfolgsgarantie“ beschreibt den Anspruch des Auftragnehmers, die vereinbarten Leistungen sorgfältig, fachgerecht und zielorientiert zu erbringen und den Kunden im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs bestmöglich bei der Erreichung seiner Ziele zu unterstützen. Eine darüber hinausgehende Erfolgspflicht wird hierdurch nicht begründet.
(11) Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte von Verbrauchern sowie vertraglich vereinbarte Rechte von Unternehmern bleiben von diesem Hinweis unberührt.
3. Vertragsschluss
(1) Die Darstellung von Leistungen auf der Website, in Angeboten oder sonstigen Medien ist unverbindlich und stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar.
(2) Ein Vertrag kommt zustande durch:
- Annahme eines individuellen Angebots des Auftragnehmers durch den Kunden oder
- Bestätigung einer Anfrage des Kunden durch den Auftragnehmer in Textform (z. B. per E-Mail).
(3) Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarungen bedürfen der Textform, soweit keine strengere Form gesetzlich vorgeschrieben ist.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt alle Informationen, Zugänge und Inhalte zur Verfügung, die zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung erforderlich sind, z. B.:
- Zugangsdaten zu Servern, Hosting, CMS, Tools usw.
- Texte, Bilder, Logos, Videos und sonstige Inhalte
- technische Vorgaben (z. B. Systeme, Schnittstellen)
(2) Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, eine regelmäßige und dem Risiko angemessene Datensicherung seiner Systeme und Daten vorzunehmen. Insbesondere vor Beginn von Arbeiten an Systemen, Anwendungen oder Infrastruktur hat der Kunde – soweit zumutbar – eine aktuelle Datensicherung durchzuführen.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen nach Bereitstellung unverzüglich und sorgfältig auf Vollständigkeit, Funktion und etwaige Mängel zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind, soweit zumutbar, innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung in Textform zu rügen, insbesondere wenn der Kunde Unternehmer ist.
(4) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und verzögern sich dadurch Leistungen, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend. Mehraufwände, die hierdurch oder aufgrund nachträglicher Änderungs- oder Zusatzwünsche des Kunden entstehen, werden nach den jeweils gültigen Vergütungssätzen des Auftragnehmers gesondert abgerechnet. Der Auftragnehmer weist den Kunden vor Ausführung auf den voraussichtlichen Mehraufwand hin; die Beauftragung erfolgt in Textform (z. B. per E-Mail).
5. Leistungszeit, Ort der Leistung, Heimservice
(1) Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche vereinbart wurden.
(2) Support- und Reaktionszeiten ergeben sich aus der jeweiligen Vereinbarung mit dem Kunden. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt Unterstützung im Rahmen der üblichen Geschäftszeiten des Auftragnehmers.
(3) Beim Heimservice (Privatkunden) erbringt der Auftragnehmer die Leistungen vor Ort beim Kunden zum vereinbarten Termin. Der Kunde sorgt für Zugang zu den Räumlichkeiten und die notwendigen Rahmenbedingungen (Strom, Internet, Gerätezugang).
(4) Soweit kein bestimmter Erfolg vereinbart ist, handelt es sich um Dienstleistungen; der Auftragnehmer schuldet in diesen Fällen eine fachgerechte Tätigkeit, nicht aber einen bestimmten Erfolg.
6. Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung:
- nach Zeitaufwand zu den vereinbarten Stundensätzen oder
- auf Basis eines Pauschalhonorars.
(2) Alle Preise verstehen sich in Euro. Der Auftragnehmer nimmt die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch; daher wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen und nicht erhoben.
(3) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen oder Vorkasse zu verlangen.
(4) Bei Vor-Ort-Terminen können Anfahrtskosten entsprechend der Vereinbarung bzw. der aktuell gültigen Konditionen des Auftragnehmers berechnet werden.
(5) Änderungs- und Zusatzwünsche des Kunden nach Projektbeginn, die vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang abweichen, gelten als Leistungsänderung. Der Auftragnehmer teilt dem Kunden den dadurch entstehenden Mehraufwand mit und unterbreitet ein angepasstes Angebot. Die Umsetzung erfolgt erst nach Freigabe durch den Kunden in Textform (z. B. E-Mail). Bereits erbrachte Leistungen bleiben hiervon unberührt.
7. Abnahme bei Werkleistungen
(1) Soweit der Vertrag als Werkvertrag einzuordnen ist (z. B. Erstellung einer Website oder individueller Software mit definiertem Funktionsumfang), ist der Kunde zur Abnahme der Leistung verpflichtet.
(2) Der Auftragnehmer kann dem Kunden eine angemessene Frist zur Abnahme setzen. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn:
- der Kunde nicht innerhalb von 10 Werktagen nach Bereitstellung und Aufforderung wesentliche Mängel rügt oder
- der Kunde die Leistung produktiv nutzt.
(3) Geringfügige Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme, wenn die Funktionsfähigkeit im Wesentlichen gegeben ist.
8. Nutzungsrechte und Urheberrecht
(1) An allen vom Auftragnehmer erstellten Werken (z. B. Designs, Grafiken, Texten, Konzepten, Websites, Software) verbleiben die Urheber- und Schutzrechte beim Auftragnehmer, sofern nicht etwas anderes vereinbart wird.
(2) Nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht in dem Umfang, der für den vertraglich vereinbarten Zweck erforderlich ist.
(3) Weitergehende Nutzungen (z. B. Weiterlizenzierung, Weiterveräußerung, Nutzung außerhalb des Projekts) bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
(4) Für eingesetzte Dritt- oder Open-Source-Software gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen der Rechteinhaber. Der Auftragnehmer wird den Kunden hierauf hinweisen, soweit dies für die Nutzung relevant ist.
(5) Der Kunde versichert, dass alle von ihm bereitgestellten Inhalte (z. B. Texte, Bilder, Grafiken, Logos, Videos, Software, Domainnamen) frei von Rechten Dritter sind und deren Nutzung durch den Auftragnehmer keine Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder Datenschutzrechte) verletzt.
(6) Der Kunde ist zudem für die rechtliche Zulässigkeit der von ihm beauftragten oder bereitgestellten Inhalte (z. B. Werbetexte, Bildmaterial, Logos, Werbekampagnen, Tracking- und Marketingmaßnahmen) verantwortlich. Der Auftragnehmer schuldet keine rechtliche Prüfung dieser Inhalte.
(7) Erhebt ein Dritter dennoch Ansprüche wegen einer Rechtsverletzung in Zusammenhang mit vom Kunden bereitgestellten oder beauftragten Inhalten, stellt der Kunde den Auftragnehmer von allen daraus entstehenden Ansprüchen und Kosten (einschließlich angemessener Rechtsverfolgungskosten) im Innenverhältnis frei.
(8) Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, besteht kein Anspruch des Kunden auf Herausgabe offener oder editierbarer Dateien (z. B. Rohdaten von Layout- oder Designprojekten, Projektdateien, Quell- oder Konfigurationsdateien). Der Auftragnehmer kann die Überlassung solcher Dateien von einer gesonderten Vergütung abhängig machen.
9. Gewährleistung
(1) Für Werkleistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist – soweit gesetzlich zulässig – 12 Monate ab Abnahme.
(2) Unternehmer haben Mängel innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnisnahme in Textform anzuzeigen. Bei berechtigten Mängelrügen steht dem Auftragnehmer zunächst das Recht zur Nacherfüllung zu.
(3) Für reine Dienstleistungen, bei denen kein konkreter Erfolg geschuldet ist, gilt das Dienstvertragsrecht; eine Rechtspflicht zur Herbeiführung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs (z. B. Umsatzsteigerungen, konkrete Suchmaschinenplatzierungen, Konversionsraten oder Reichweitenwerte) besteht nicht, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und in Textform etwas anderes vereinbart wird.
(4) Werbliche Aussagen des Auftragnehmers (z. B. „Erfolgsgarantie“) begründen – vorbehaltlich ausdrücklich als Garantie bezeichneten Zusagen – keine selbständige Garantie im Rechtssinne. Für Verbraucher bleiben die zwingenden gesetzlichen Gewährleistungsrechte hiervon unberührt.
10. Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus:
- vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen,
- Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten),
- sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt.
(3) Der Auftragnehmer haftet nicht für Datenverluste, die auf eine fehlende oder unzureichende Datensicherung durch den Kunden zurückzuführen sind, sofern eine regelmäßige Datensicherung zumutbar gewesen wäre.
(4) Soweit der Auftragnehmer Leistungen unter Einsatz von Drittanbietern (z. B. Hosting-Provider, E-Mail- oder Newsletter-Dienstleister) erbringt, haftet er nicht für Störungen, Ausfälle oder Datenverluste, die auf Systemen oder im Verantwortungsbereich dieser Drittanbieter entstehen. In diesen Fällen gelten die Verfügbarkeits- und Haftungsregelungen der jeweiligen Anbieter.
(5) Leistungsstörungen oder Verzögerungen, die auf Ereignissen höherer Gewalt oder sonstigen, vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Umständen beruhen (insbesondere Naturereignisse, Krieg, Terroranschläge, Strom- oder Internetausfälle, Pandemien, behördliche Anordnungen, Streiks im Bereich von Drittanbietern), führen nicht zu einem Schadensersatzanspruch des Kunden. Vereinbarte Leistungsfristen verlängern sich in diesen Fällen um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.
11. Besondere Hinweise zum Heimservice für Privatkunden
(1) Beim Heimservice arbeitet der Auftragnehmer direkt an den Geräten und Systemen des Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, vor Beginn der Arbeiten eine aktuelle Datensicherung vorzunehmen.
(2) Eine Garantie für die vollständige Fehlerbeseitigung oder Wiederherstellung von Daten besteht nur, wenn dies ausdrücklich zugesichert wurde.
(3) Der Kunde stellt sicher, dass auf seinen Systemen keine rechtswidrigen Inhalte vorgehalten werden und dass nur ordnungsgemäß lizenzierte Software verwendet wird. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen abzulehnen, die ersichtlich gegen geltendes Recht verstoßen würden.
12. Datenschutz
(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (insb. DSGVO, BDSG).
(2) Details ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
(3) Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (z. B. Administration, Hosting), schließen die Parteien bei Bedarf einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO.
(4) Nach Beendigung der Zusammenarbeit löscht oder anonymisiert der Auftragnehmer personenbezogene Daten des Kunden aus seinen Systemen, sobald sie für die Vertragsdurchführung nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Eine weitergehende Aufbewahrung erfolgt nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.
13. Geheimhaltung
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen.
(2) Die Geheimhaltungspflicht besteht über das Ende der Zusammenarbeit hinaus fort.
14. Referenzen und Eigenwerbung
(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Namen und das Logo des Kunden sowie eine Kurzbeschreibung des Projekts als Referenz in eigenen Medien (z. B. Website, Präsentationen, Social Media, Angebotsunterlagen) zu verwenden. Dies umfasst insbesondere die Darstellung von für den Kunden erstellten Webseiten, Designs oder Kampagnen als Arbeitsbeispiele.
(2) Der Kunde kann dieser Nutzung aus wichtigem Grund für die Zukunft widersprechen; in diesem Fall werden bereits veröffentlichte Referenzen in einem angemessenen Zeitraum angepasst oder entfernt.
15. Laufzeit und Kündigung von Dauerschuldverhältnissen
(1) Für laufende Betreuungsverträge (z. B. fortlaufende IT-Betreuung, Hosting-Verträge) gilt die jeweils vereinbarte Laufzeit.
(2) Sofern nichts anderes vereinbart ist, können solche Verträge mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt werden. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag jeweils um 12 Monate.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
16. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die entsprechende Widerrufsbelehrung sowie ein Muster-Widerrufsformular stellt der Auftragnehmer gesondert zur Verfügung und hält sie auf dieser Website unter dem Menüpunkt „Widerruf“ bereit.
(3) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers in 88489 Wain.
(4) Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(5) Bei laufenden Betreuungs- oder Wartungsverträgen ist der Auftragnehmer berechtigt, diese AGB aus triftigen Gründen (z. B. Gesetzesänderungen, Anpassung des Leistungsangebots) mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Der Auftragnehmer informiert den Kunden über die Änderungen in Textform. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Information, gelten die Änderungen als genehmigt. Auf das Widerspruchsrecht und die Frist wird der Auftragnehmer den Kunden in der Änderungsmitteilung gesondert hinweisen.
(6) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Stand: Oktober 2025
Fragen zu den AGB?
Melden Sie sich gerne – wir erläuteren Ihnen die vertraglichen Rahmenbedingungen persönlich und verständlich.